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Eintrag vom 12.10.2022

Ausbildungsgarantie

Im Koalitionsvertrag wurde eine Ausbildungsgarantie vereinbart. Diese befindet sich derzeit in der Ausgestaltung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Der aktuelle Entwurf sieht ein 3-Stufen-Modell vor, wobei der Übergang in eine betriebliche Ausbildung die höchste Priorität hat. Die Ausbildungsgarantie soll zum Ausbildungsjahr 2023/24 starten.

Allen jungen Menschen ohne Berufsabschluss soll ein Zugang zu einer vollqualifizierten Berufsausbildung garantiert werden. Trotz der im Moment günstigen Ausgangslage für Jugendliche sollen dadurch auch diejenigen in eine Ausbildung gebracht werden, die bisher erfolglos geblieben sind. Für die Umsetzung schlägt der aktuelle Entwurf des BMAS ein 3-Stufen-Modell vor.

Die erste Stufe sieht vor, dass Berufsberatung, Berufsorientierung und Vermittlung der Jugendlichen passgenau eingesetzt und durch Unterstützungsleistungen während der Ausbildung ergänzt werden sollen. Dafür werden Berufsberatung und Berufsorientierung weiter geschärft. Mit einer neuen Praktikumsinitiative sollen insbesondere Schulabgänger noch im selben Jahr in eine betriebliche Berufsausbildung gelangen können. Die Berufswünsche sollen berücksichtigt werden, aber es wird klargestellt, dass die Ausbildungsgarantie keine Berufswahlgarantie ist. Die bereits bestehenden Unterstützungsleistungen in Form der Assistierten Ausbildung (AsA flex) sowie der Einstiegsqualifizierung (EQ) sollen gezielter genutzt werden, um Jugendliche für eine betriebliche Ausbildung fit zu machen.

In der zweiten Stufe soll die Mobilität der Jugendlichen gefördert werden, indem attraktive Ausbildungsbedingungen und Mobilitätsanreize von den Betrieben geschaffen werden. Ebenso sind Mobilitätsprämien im SGB III und SGB II geplant. Jugendberufsagenturen sollen jungen Menschen durch Unterstützung bei der Suche nach Wohnheimen oder Freizeitaktivitäten einen Ortswechsel erleichtern.

Die dritte Stufe bietet Jugendlichen, die in kein adäquates betriebliches Ausbildungsverhältnis vermittelt werden konnten, eine außerbetriebliche Ausbildung an. Dafür sind die Teilnahme bei der Berufsberatung sowie erfolglose Vermittlungsbemühungen und Mobilitätsanreize nachzuweisen. Die außerbetriebliche Ausbildung soll vorzugsweise mit einem Kooperationsbetrieb statt in rein schulischer Form erfolgen. Um während des außerbetrieblichen Ausbildungsverlaufs einen Übergang in eine betriebliche Ausbildung zu fördern, sollen als Anreize Vermittlungsprämien geschaffen werden.

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) haben in Positionspapieren dargelegt, dass die Stärkung der betrieblichen Ausbildung an erster Stelle stehen muss. Damit nicht eine Entkopplung von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt durch die Ausbildungsgarantie geschaffen wird, ist das Matching von interessierten Jugendlichen und offenen Ausbildungsstellen durch Optimierung der Fördermittel zu verbessern. Gleichzeitig sollte die Ausbildungsbereitschaft insbesondere für Kleinst- und Kleinbetriebe durch Unterstützung bei der Bewerberakquise und durch Kostenentlastungen gefördert werden. Eine vom Deutschen Gewerkschaftsbund angedachte umlagefinanzierte Ausbildungsgarantie wird es laut Ministerium nicht geben.

BDA-Position „Ausbildungsgarantie als Chancengarantie verstehen"

Ansprechpartnerin

Melanie Erlewein

Melanie Erlewein
Referentin Öffentlichkeitsarbeit und Bildung

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