In den vergangenen Wochen kam es vermehrt zu der Anfrage, ob der vom Mitarbeiter bereits beantragte und vom Arbeitgeber genehmigte Urlaub auf den (gesetzlichen) Urlaubsanspruch anzurechnen ist, wenn der Mitarbeiter während seines Urlaubs unter behördlich angeordneter Quarantäne gestellt wird.
Gabriele Waidelich
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