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Eintrag vom 27.01.2021

FFP2-Masken kurzfristig verfügbar

Wie in der News vom 27.01.2021 „Neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ab 25.01.2021 in Kraft – Maskenpflicht in den Betrieben" bereits mitgeteilt, gilt in Baden Württemberg nunmehr seit dem 23.1. in vielen Bereichen die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in Betrieben.

Sofern es im Zusammenhang mit den Neureglungen zur Maskenpflicht in den Betrieben zu Lieferschwierigkeiten beim Bezug von FFP2-Masken kommt, können wir ggf. einen Bezugskontakt vermitteln. Sprechen Sie uns im Bedarfsfall gerne an.

Ansprechpartnerin

Andrea Idllalene

Andrea Idllalene
Assistenz

0711 45044-12