Mit Newsletter 23/2021 vom 23. Juni 2021 hatten wir Sie über die Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung informiert. Die darin enthaltenen Erleichterungen bei der Kurzarbeit wurden nun nochmals verlängert. Das Bundeskabinett hat am 15. September 2021 den Referentenentwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung beschlossen.
Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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