Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die nächtliche Ausgangssperre gekippt. Nach dem veröffentlichten Beschluss vom 08.02.2021 muss die entsprechende Vorschrift in der Corona-Verordnung Baden-Württemberg, die Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr vorsieht, außer Vollzug gesetzt werden.
Dr. Alexander Lägeler
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