Das Bundesfinanzministerium hat in Abstimmung mit den obersten Landesfinanzbehörden diverse steuerliche Erleichterungen, die ursprünglich bis zum Ende des Jahres 2020 gültig waren, verlängert. Hierzu zählen die zinslose Stundung von Steuerzahlungen, die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen im vereinfachten Verfahren. Zudem soll die Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2019 bis zum 31. August 2021 verlängert werden.
Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
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