Zur Unterstützung bei der Bewältigung des Hochwasserereignisses ermöglicht das Bundesfinanzministerium (BMF) betroffenen Unternehmen umsatzsteuerliche Erleichterungen.
BMF-Schreiben zu Umsatzsteuer im Zusammenhang mit Flutkatastrophe
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Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
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