Ab sofort kann Überbrückungshilfe III Plus (ÜBH III Plus) beantragt werden. Die Zugangsbedingungen und die Antragsprozedur sind unverändert geblieben. Es gibt jedoch vor allem eine wichtige inhaltliche Neuerung. Die Einführung der sogenannten Restart-Prämie für Neueinstellungen. Antragsberechtigte Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung bspw. Personal neu einstellen, erhalten hierbei einen Zuschuss. Bei Neustarthilfe Plus wurde die Betriebskostenpauschale auf 1.500 Euro pro Monat erhöht.
Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung
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