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Eintrag vom 23.06.2021

Telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit verlängert – Online-Attest reicht nicht aus

Die Möglichkeit der Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese wird bis 30. September 2021 verlängert. Online-Attests ohne vorherige Untersuchung sind jedoch nicht zulässig, entschied das Arbeitsgericht Berlin.

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