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Eintrag vom 23.06.2021

Neue Mitteilungspflichten zum Transparenzregister

Durch das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz ergeben sich ab dem 1. August 2021 neue Mitteilungspflichten für Unternehmen zum Transparenzregister. In einem kostenlosen Online-Seminar am 25. Juni 2021 informiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zum Geldwäschegesetz sowie den neuen Mitteilungspflichten zum Transparenzregister.

Recht

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Gesetzesentwurf Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz
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Dr. Alexander Lägeler

Dr. Alexander Lägeler
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