Die neue Verwaltungsvorschrift Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) ist am 14. September 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft. Die TA Luft ist ein zentrales Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen. Sie richtet sich an die Genehmigungsbehörden für industrielle Anlagen. Teile der TA Luft sind auch bei nicht genehmigungsbedürftigen („kleinen“) Anlagen heranzuziehen.
Neufassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft)
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Heinz Klos
Technischer Berater
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