Das Bundesfinanzministerium hat am 5. November ein überarbeitetes Anwendungsschreiben zur Nutzung betrieblicher Elektro- und Hybridfahrzeuge veröffentlicht. Hierzu hat die BDA eine Handreichung erstellt.
BMF-Rundschreiben E-Hybridfahrzeuge
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Handreichung BDA
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Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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