Mit Erreichen der Alarmstufe gelten in Baden-Württemberg ab dem 17.11.2021 vor allem für ungeimpfte und nicht genesene Personen noch stärkere Einschränkungen. Relevante Änderungen für Arbeitgeber ergeben sich insbesondere bezüglich des Besuchs externer Personen in Betriebskantinen und Betriebsfeiern. Die Coronavirus-Testverordnung wurde wieder dahingehend geändert, dass die sogenannten Bürgertests kostenlos sind.
Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
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