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Eintrag vom 02.03.2021

Neue Verdiensterhebung

Zum 1. Januar ist das Gesetz zur Änderung des Verdienststatistikgesetzes (VerdStatG) in Kraft getreten. Die Änderung wurde vom Bundeswirtschaftsministerium initiiert, um dem gewachsenen Datenbedarf in Zukunft Rechnung zu tragen. Das VerdStatG beinhaltet grundlegende Änderungen gegenüber den bisherigen Erhebungen zu Verdiensten in Deutschland.

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