Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne BW (CoronaVO EQ BW) sowie die Corona-Verordnung Absonderung BW (CoronaVO Absonderung BW) erneut geändert. Die Änderungen beider Verordnungen sind am 25.02.2021 in Kraft getreten. Mit den Änderungen reagiert das Sozialministerium auf die Mutationen des Coronavirus, die erheblich ansteckender sind als der bislang bekannte Grundtyp des Virus (der sog. „Wildtyp“).
Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
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