Mit Infomail vom 12. März 2021 hatten wir Sie zuletzt über die Fortführung der erleichterten Bedingungen für eine Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für die Monate Januar bis März 2021 informiert. Die BDA konnte erreichen, dass die Erleichterung für Stundungen der Sozialversicherungsbeiträge für vom Shutdown betroffene Arbeitgeber längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai 2021 verlängert wird.
Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
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