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Eintrag vom 02.06.2021

Mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber nach einer Betriebsprüfung der Rentenversicherung

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts haben die Rentenversicherungsträger ihre Praxis im Rahmen von Betriebsprüfungen angepasst. Daraus erwächst ein höherer Vertrauensschutz in beanstandungsfrei erfolgte Prüfungen, was zu mehr Rechtssicherheit führt.

Recht

 

 

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Anlage 1 - BSG - B-12-R-25-18-R
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