Mit Erreichen der Warnstufe gelten in Baden-Württemberg ab dem 03.11.2021 vor allem für ungeimpfte und nicht genesene Personen stärkere Einschränkungen. Relevante Änderungen für Arbeitgeber ergeben sich insbesondere für den Besuch externer Personen in Betriebskantinen und für den Besuch von Messen, Ausstellungen und Kongressen.
Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
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