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Eintrag vom 23.03.2021

Kurzarbeitergeld: Verlängerung der vereinfachten Zugangsvoraussetzungen

Das Bundesarbeitsministerium plant, die vereinfachten Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld zu verlängern. Bisher gelten diese nur, wenn Kurzarbeit bis zum 31. März 2021 eingeführt wird. Diese Frist soll bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden.

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