In seiner Plenarsitzung am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat die tags zuvor vom Bundestag beschlossenen Änderungen am Bundes-Klimaschutzgesetz durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt. Zur Unterfütterung der mit dem Klimaschutzgesetz einhergehenden erheblichen Zielverschärfungen bei den Treibhausgasemissionen hat das Bundeskabinett zudem ein „Klimaschutz Sofortprogramm 2022“ beschlossen. Mit dem Gesetz wird das Ziel der Klimaneutralität um fünf Jahre auf 2045 vorgezogen. Das Sofortprogramm listet eine Reihe von Fördermaßnahmen auf, die zur Zielerreichung beitragen sollen.
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
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