Angesichts der anhaltenden Belastung der Wirtschaft haben die Bundesregierung und die KfW-Bank eine Verlängerung des KfW-Sonderprogramms bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen. Außerdem werden ab dem 1. April 2021 die Kreditobergrenzen für die Corona-Hilfskredite der KfW-Bank angehoben. Dies betrifft auch den insbesondere für die KMU relevanten KfW-Schnellkredit.
Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
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