Das Bundesfinanzministerium hat in Abstimmung mit den obersten Landesfinanzbehörden erneut unterschiedliche steuerliche Erleichterungen, die zuvor bis Ende März 2021 gültig waren, verlängert. Hierzu zählen die zinslose Stundung von Steuerzahlungen, die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen im vereinfachten Verfahren.
BMF-Schreiben Verlängerung von steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
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BMF-FAQ Katalog zu Corona Steuermaßnahmen (Stand 18. März 2021)
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