Nachdem der Presse vermehrt zu entnehmen war, dass andere Bundesländer keine Entschädigung mehr gewähren, wenn sich die abgesonderte Person – trotz Möglichkeit – nicht gegen Corona hat impfen lassen, hat auch Baden-Württemberg mittels Pressemitteilung mitgeteilt, dass nichtgeimpfte Personen für Quarantänezeiten ab 15.09.2021 mit der Ablehnung von Entschädigungsanträgen rechnen müssen.
Schreiben des BMG Fragerecht § 56 I 4 IfSG
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