Nach der neu gefassten Corona-Impfverordnung (vgl. Newsletter vom 10.03.2021) können auch Hausärzte und Betriebsärzte in die Impfkampagne einbezogen werden. Bezüglich der praktischen Umsetzung sind jedoch weiterhin noch einige Fragen offen.
Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
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