Immer mehr Bundesländer knüpfen die Erstattung von Entschädigungsleistungen während einer Quarantäne nach § 56 Abs. 1 IfSG sukzessive an den Impfstatus der Beschäftigten. Die Antragsstellung über das Portal IfSG-online.de wird daher bundeslandspezifisch ausgestaltet.
Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
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