Die Verbände Druck und Medien führen am Do 24. Juni eine für Mitgliedsunternehmen kostenfreie Online-Veranstaltung infoKompakt „Novelle de Verpackungsgesetzes“ durch. Referent ist der Generalsekretär Dr. Alexander Dröge bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister.
infoKompakt „Novelle des Verpackungsgesetzes“
Do 24. Juni, 11 – 12 Uhr
kostenfrei für Mitglieder | 60 € für Nichtmitglieder
Anmeldung infoKompakt „Novelle des Verpackungsgesetzes"
In der etwa einstündigen Veranstaltung wird Dr. Alexander Dröge, Generalsekretär bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister die Neuerungen erläutern, die sich aus der Novelle ergeben.
Am 28. Mai 2021 hat der Bundesrat die vom Bundestag beschlossene Novelle des Verpackungsgesetzes gebilligt. Sie setzt zwei EU-Richtlinien (Gesetzesentwurf zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen) in deutsches Recht um und soll den Vollzug des seit 2019 geltenden deutschen Verpackungsgesetzes in der Praxis verbessern, beinhaltet aber auch eine entscheidende Neuerung: Es werden neue erweiterte Registrierungspflichten für alle Unternehmen eingeführt, die nicht-lizenzpflichtige Transportverpackungen in Verkehr bringen. Die Novelle soll im Wesentlichen am 3. Juli 2021 in Kraft treten; einige Regelungen erst zum 1. Januar 2022.
News „Novelle des Verpackungsgesetzes“ (19. Mai 2021)