Seit dem 23. Dezember 2020 können Unternehmen und Selbstständige, deren Geschäftstätigkeit auch im Dezember direkt, indirekt oder mittelbar vom Lockdown stark beeinträchtigt wurde, außerordentliche Wirtschaftshilfen beantragen. Die Anträge für diese Dezemberhilfen sind grundsätzlich wieder in Zusammenarbeit mit einem prüfenden Dritten über dieselbe bundesweite Online-Plattform zu stellen, über die bereits die Novemberhilfen beantragt werden konnten. Abschlagszahlungen sollen ab Anfang Januar 2021 erfolgen und können mittlerweile bis zu maximal 50.000 Euro betragen.