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Eintrag vom 20.12.2021

Corona-Wirtschaftshilfen: Förderbedingungen der Überbrückungshilfe IV veröffentlicht

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Förderbedingungen der Überbrückungshilfe IV (ÜBH IV) veröffentlicht. Diese haben sich gegenüber dem Vorgängerprogramm nur punktuell geändert. So wurde die absolute Förderhöchstgrenze erhöht und der Zugang zum Eigenkapitalzuschuss erleichtert. Allerdings werden nun bei Umsatzausfällen ab 70 Prozent nur noch bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet. Die ÜBH IV kann bis zum 31. März 2022 beantragt werden. Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen und die Antragsprozedur sind jedoch unverändert geblieben. Die Neustarthilfe Plus für Selbstständige kann bis Ende März 2022 beantragt werden.

Ansprechpartner

Gerald Walther

Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung


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