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Eintrag vom 14.04.2021

Bundeskabinett beschließt Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Das Bundeskabinett hat bundesweit einheitliche Regelungen für die Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Zudem werden durch Änderungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung eine betriebliche Testangebotspflicht eingeführt (vgl. dmpi-Infomail vom 13.04.2021) sowie die Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

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Dr. Alexander Lägeler

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