Wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereitet, erhält Beiträge zum Lebensunterhalt, anteilige Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen: Das Aufstiegs-BAföG.
In der laufenden Legislaturperiode investiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zusätzlich 350 Millionen Euro in das Aufstiegs-BAföG. Am 1. August trat die vierte Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) mit deutlichen Leistungsverbesserungen in Kraft.
Die Verbesserungen des Aufstiegs-BAföG umfassen folgende Bereiche:
Vollzuschuss zum Lebensunterhalt bei Fortbildung in Vollzeit
Stufenweise Förderung bis auf Master-Niveau
Seit dem 1. August 2020 ist eine Förderung von Aufstiegsfortbildungen über alle drei Fortbildungsstufen möglich (Geprüfter Berufsspezialist, Bachelor Professional, Master Professional).
Höhere Freibeträge für Familienmitglieder
Persönliche Beratung finden Interessierte beim regionalen Amt für Ausbildungsförderung.
Weitere Informationen zu geförderten Lehrgängen, Fördervoraussetzungen und enthaltenen Leistungen des Aufstiegs-BAföG erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministerums für Bildung und Forschung.
Melanie Erlewein
Referentin Öffentlichkeitsarbeit und Bildung
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