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Eintrag vom 24.11.2020

Unser Partner AGOR informiert: Datenübermittlung nach dem Brexit

Großbritannien ist am 31. Januar 2020 aus der EU ausgetreten, die elfmonatige Übergangsphase des Austrittabkommens endet am 31. Dezember 2020. Während der Übergangsphase ergaben bzw. ergeben sich zunächst keine datenschutzrechtlichen Probleme, da die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weiterhin als unmittelbar anwendbares Recht in UK gilt. Doch was passiert nach dem Ende der Übergangsphase? Müssen Sie in Ihrem Unternehmen Maßnahmen ergreifen und wenn ja, welche?

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