Zuletzt mit Infomail vom 03.08.2020 haben wir zu den Konsequenzen informiert, die sich aus der Rechtsprechung des EuGH zur Unwirksamkeit des sog. „Privacy Shield“ im Hinblick auf die Datenübertragungen in die USA ergeben. Einige deutsche Aufsichtsbehörden haben angekündigt, ab Anfang nächsten Jahres Überprüfungen im Hinblick auf den Datentransfer in die USA in Unternehmen durchzuführen.
Einige deutsche Aufsichtsbehörden haben angekündigt, ab Anfang nächsten Jahres Überprüfungen im Hinblick auf den Datentransfer in die USA in Unternehmen durchzuführen. Dabei hat z.B. die Aufsichtsbehörde Rheinland-Pfalz in einem Webinar geäußert, dass den Behörden durchaus bewusst ist, dass die Übermittlung in die USA nicht „einfach so" bzw. sofort eingestellt werden kann, die Behörden erwarten jedoch, dass die Unternehmen zumindest pro aktiv einige Schritte zum Schutz der übermittelten personenbezogenen Daten einleiten.
In der beigefügten Präsentation erhalten Sie alle wesentlichen Informationen zu den Punkten, die Sie in Ihrem Unternehmen umsetzen sollten:
Um Ihnen die Umsetzung zu erleichtern, bietet AGOR unseren Mitgliedern ein „Webinar" an, in die Schritte einzeln erläutert wird und für Rückfragen beantwortet werden können.
Donnerstag, 17.12.2020, 14-15 Uhr
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Datenübermittlung USA – Dringende Handlungsempfehlungen AGOR-AG/Präsentation
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Datenübermittlung USA – Tabelle-1-Bestandsaufnahme
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Datenübermittlung USA – Text 2 und 3 Anschreiben US-Dienstleister SCC und Fragebogen
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Datenübermittlung USA – Beispiel Risikobewertung
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