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Eintrag vom 22.04.2020

Steuerfreie Sonderzahlungen an Beschäftigte in der Corona-Krise

Arbeitgeber können Beschäftigten anlässlich der Corona-Krise im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfreie Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro gewähren.

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