Unternehmen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie innerhalb des Zeitraums vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2021 in Schwierigkeiten geraten, können staatliche Beihilfen im Energie- und Stromsteuerbereich in Anspruch nehmen. Die EU-Kommission hat geregelt, dass diesen Unternehmen kein Verlust von Vergünstigungen bei der Energie- und Stromsteuer droht. Der Zoll hat nun entsprechende Hinweise in einem Merkblatt veröffentlicht.
Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
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