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Eintrag vom 24.08.2020

Explosionsschutzdokument

Eine neue Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) „213-106: Explosionsschutzdokument“ unterstützt insbesondere kleine und mittelständige Unternehmen beim Erkennen von Explosionsgefahren und wie im Bedarfsfalle ein Explosionsschutzdokument regelkonform erstellt werden kann.

In Druckereien können durch Lösemitteldämpfe beim Reinigen, Aufwirbeln abgelagerter brennbarer Stäube oder Tätigkeiten am Lackierstand Explosionsgefahren entstehen. Für viele Unternehmen ist es nicht einfach, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die komplexen Zusammenhänge fachkundig zu beurteilen und sofern erforderlich ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) hat eine neue Information erstellt, die Hilfestellung beim Erkennen von Gefahren und der anschließenden Festlegung von Schutzmaßnahmen gibt.

Die Information „213-106: Explosionsschutzdokument" enthält im Anhang eine Checkliste zur Beurteilung der Explosionsgefährdung im Betrieb. Hier können Unternehmer oder Sicherheitsfachkräfte prüfen, ob ein Explosionsschutzdokument verpflichtend erstellt werden muss. Die Berufsgenossenschaft BG ETEM hat ebenfalls einen Leitfaden zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis, Vorlagen und häufig gestellten Fragen und Antworten erstellt.

Ansprechpartner

Heinz Klos

Heinz Klos
Technischer Berater
Verband Druck + Medien Beratung


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