Das Bundesarbeitsministerium hat den Referentenentwurf der Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld vorgelegt.
Die Verordnung sieht vor, die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist, auf bis zu 21 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern. Durch das Inkrafttreten mit Wirkung vom 31. März 2020 wird ermöglicht, dass ab dem Monat April 2020 in den Fällen nahtlos weiter Kurzarbeitergeld bezogen werden kann, in denen die Bezugsdauer bereits im März 2020 ausgeschöpft wurde. Im Herbst soll geprüft werden, ob und inwieweit weiterer Regelungsbedarf besteht. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat die Möglichkeit bis zum 14. April 2020 zum Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Sie wird darin insbesondere nochmals auf die Notwendigkeit eines schnellstmöglichen Inkrafttretens hinweisen. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informieren.