Am 22. März hat die EU-Kommission die von Deutschland angemeldeten Unterstützungsmaßnahmen (Beihilferegelungen), die über die staatliche KfW-Bank umgesetzt werden sollen, genehmigt. Somit können kleine, mittelständische und große Unternehmen, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie Liquiditätsschwierigkeiten haben, seit dem 23. März das KfW-Sonderprogramm 2020 in Anspruch nehmen.
Umgesetzt wird dieses Sonderprogramm über die drei von der KfW bereits angebotenen Unterprogramme KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit-Universell sowie KfW-Sonder-programm 2020-Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung. Unter anderem sieht das Sonderprogramm KfW-Risikoübernahmen von bis zu 90 %, eine weitere Senkung der Sollzinssätze sowie deutlich vereinfachte Risikoprüfungen der KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. Euro vor.
KfW-Informationsschreiben: Sonderprogramm 2020
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Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
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