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Eintrag vom 09.12.2020

Hotspotstrategie der Landesregierung beschlossen (Ausgangssperren)

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat vergangenen Freitag per Erlass verschärfte Maßnahmen für sogenannte Corona-Hotspots mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen verfügt. Dieser verpflichtet die Gesundheitsämter für die Stadt- und Landkreise, nachfolgende Maßnahmen per Allgemeinverfügung zu regeln, sofern dieser Inzidenzwert mindestens in den letzten drei Tagen in Folge überschritten ist. Die Allgemeinverfügung ist angemessen zu befristen.

Recht

Für die Feststellung des Überschreitens der Inzidenz von 200/100.000 Einwohnern ist der Lagebericht des Landesgesundheitsamts zugrunde zu legen.

Folgende für das Arbeitsverhältnis relevante Maßnahmen sind bei Überschreiten des Inzidenzwerts in einer Allgemeinverfügung der Stadt- und Landkreise zu regeln:

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Muster Ausgangssperre – Nicht oeffentliche Bescheinigung
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Ansprechpartner

Gabriele Waidelich

Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


0711 45044-22
0175 3394399

Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


0711 45044-26
0151 10351915

Martin Stier

Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht


0711 45044-23
0175 3394406