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Eintrag vom 08.09.2020

Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen der Regelaltersgrenze auch wirksam bei gleichzeitiger Änderung anderer Arbeitsbedingungen

Sofern der Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters eine Klausel enthält, wonach das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze der Deutschen Rentenversicherung endet, ermöglicht die Vorschrift des § 41 S. 3 SGB VI, durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses, den Beendigungszeitpunkt hinauszuschieben.

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