Am 18. Juni 2020 ist die EU-Taxonomieverordnung in Kraft getreten. Diese Verordnung stellt die Grundlage für das weltweit erste Klassifikationssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten dar. Es soll definieren, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, damit eine wirtschaftliche Tätigkeit als ökologisch nachhaltig eingestuft werden kann. Wichtig ist hierbei allerdings, dass die Verhältnismäßigkeit zwischen kleinen und großen Unternehmen gewahrt bleibt und nicht ganze Branchen pauschal als nicht nachhaltig bewertet werden.