Do 27. August 2020, 15.30 – 17.30 Uhr | online
Die Arbeitsschutzregel 2020 gemäß Infektionsschutzgesetz
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat unter Beteiligung seiner Arbeitsschutzausschüsse eine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel zur Konkretisierung des BMAS-Arbeitsschutzstandards vom April 2020 erarbeitet. Die Arbeitsschutzregel konkretisiert gemäß § 5 des Infektionsschutzgesetzes die Anforderungen an den Arbeitsschutz – insbesondere an die technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen in Unternehmen.
Jetzt neue Pflichten erkennen!
Die Verbände Druck und Medien bieten daher eine branchenspezifische infoKompakt-Online-Informationsveranstaltung an. Gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro und Medienerzeugnisse (BG ETEM) werden die Pflichten, die mit der neuen Regel für Druck- und Medienbetriebe zu erfüllen sind, erörtert und praktische Hilfestellungen zur Umsetzung im Betrieb aufgezeigt.
Programm
15:30 Uhr: Begrüßung der Teilnehmer (Herr Dr. Deimel, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Druck und Medien)
15:45 Uhr: Arbeitsschutzregel (Frau Dr. Metz, Berufsgenossenschaft ETEM)
16:45 Uhr: Diskussion und Fragen
Kosten
Mitglieder von dmpi kostenfrei
Regulär 120,- Euro zzgl. MwSt
Veranstalter
dmpi
Industrieverbände Druck und Medien, Papier- und Kunststoffverarbeitung Baden-Württemberg
www.dmpi-bw.de
bvdm
Bundesverband Druck und Medien
www.bvdm-online.de
Anmelden