Das Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg hat in Kooperation mit der L-Bank das Förderprogramm „Digitalisierungsprämie Plus“ gestartet. Für die „Digitalisierungsprämie Plus“ stehen insgesamt 66 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Antragstellung ist ab sofort möglich.
Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden Digitalisierungsprojekte sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert. Mit verbesserten Konditionen, einem erweiterten Kreis der Antragsberechtigten sowie förderfähigen Vorhaben kann mit der Digitalisierungsprämie Plus ein noch stärkerer Schwerpunkt auf die Digitalisierung der gesamten Wertschöpfungs- und Prozesskette gelegt werden.
Die Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen:
Damit können die Unternehmen entsprechend ihrer individuellen Bedarfs- und Liquiditätssituation die für sie am besten geeignete Förderart auswählen.
In der Zuschussvariante erfolgt die Antragstellung über die L-Bank, in der Darlehensvariante über die Hausbank des Antragstellers.
Wer wird gefördert?
Die Digitalisierungsprämie Plus hat zum Ziel, Unternehmen aller Branchen sowie Angehöriger freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Digitalisierung unterstützen.
Nicht gefördert werden Unternehmen, an denen ein anderes Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder eine öffentliche Stelle zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist.
Falls ein Unternehmen bereits schon einmal eine Digitalisierungsprämie erhalten hat, muss die Festsetzung des Tilgungszuschusses bei Darlehen oder die Vollauszahlung des Zuschusses länger als ein Jahr her sein.
Was wird gefördert?
Die förderfähigen Vorhaben werden im Vergleich zur bisherigen Digitalisierungsprämie beibehalten. Gefördert werden vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Auch die im Rahmen des Digitalisierungsprojekts notwendigen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind förderfähig.
Die Anschaffung von reiner IKT-Grundausstattung (Hardware wie z. B. Laptops, Tablets, Smartphones oder Software wie z. B. übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware) ist von der Förderung ausgenommen.
Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung vor Vorhabensbeginn erforderlich ist, damit das Vorhaben gefördert werden kann (d.h. es dürften vor Antragstellung z.B. noch keine Auftragsvergaben erfolgt sein). Ein Vorhabensbeginn nach Antragseingang aber vor Zusage der L-Bank erfolgt auf eigenes Risiko des Antragstellers.
Wie wird gefördert?
Unterstützt werden Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 10.000 Euro und 200.000 Euro.
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:
Zusätzlicher Hinweis:
Von Seiten des Bundes gibt es aktuell zwei weitere Förderprogramme zur Digitalisierung:
„Digital jetzt" zur Förderung von Investitionen
„go-digital" zur Förderung von Beratungen
Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung
g.walther (at) vdm-beratung.de
0711 45044-65
0170 5409302