Angesichts der krisenbedingten Auftragsausfälle in der Druck- und Medienwirtschaft und im Hinblick auf die absehbare Unsicherheit der Geschäftslage der gesamten Branche fordert der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) die zuständigen Bundesministerien auf, Kurzarbeitergeld auf Auszubildende auszudehnen und bei der geplanten Rechtsverordnung zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes auch die Druck- und Medienbranche zu berücksichtigen.
In seinen Schreiben an die verantwortlichen Ministerien hatte der bvdm bereits ausdrücklich betont, dass Ausnahmeregelungen für systemrelevante Tätigkeiten im Arbeits- und Sozialrecht auch rechtssicher für Unternehmen der Druck- und Medienindustrie nutzbar sein müssen.
„Mehr denn je wird momentan sehr deutlich, welchen großen Stellenwert die Druck- und Medienindustrie in nahezu sämtlichen Bereichen unseres Lebens hat. Dementsprechend gilt es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Betrieben auch in Krisenzeiten erlauben, ihre Dienstleistungen pünktlich und zuverlässig zu erbringen", begründet Dr. Paul Albert Deimel, Hauptgeschäftsführer des bvdm, den dringenden Appell an die Politik.
Bereits im März trübte sich das Geschäftsklima in der deutschen Druck- und Medienbranche sichtlich ein. Der vom bvdm berechnete Geschäftsklimaindex fiel gegenüber dem Vormonat um saisonbereinigt 4,5 Prozent. Der prognostizierte Einbruch der Werbewirtschaft von bis zu 40 Prozent dürfte sich ab April noch stärker auf die stark werbeabhängige Druck- und Medienbranche niederschlagen.
Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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