Am 17. Dezember 2020 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen. Der Gesetzentwurf dient u. a. der Umsetzung der EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz und sieht neben weiteren Regelungen unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31. Januar 2021 vor. Online Event Special Sanierung ohne Insolvenz 21. Januar 2021, 14 - 16 Uhr Da für das Gesetz noch keine konsolidierte Fassung vorliegt, erhalten Sie den Gesetzentwurf der Bundesregierung und die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz.
Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Stand11/2020)
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Beschlussempfehlung (Vorabfassung zum Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungsmaßnahmen- und Insolvenzrechts (Stand 12/2020)
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Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
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