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Eintrag vom 05.08.2020

Bundesregierung verlängert Antragsfrist für Corona-Überbrückungshilfen bis zum 30. September 2020

Seit dem 10. Juli ist es für Corona-geschädigte kleine und mittelständische Unternehmen möglich über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer die staatlichen Corona-Überbrückungshilfen zu beantragen. Angesichts diverser technischer Schwierigkeiten und Verzögerungen beim Registrierungsprozess auf der bundesweiten Online-Plattform, wurde nun die Antragsfrist, die ursprünglich am 31. August 2020 enden sollte, bis zum 30. September 2020 verlängert.

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