Da bereits in einzelnen Orten erste Ausgangssperren zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus angeordnet wurden, ist mit vergleichbaren Maßnahmen im gesamten Bundesgebiet zu rechnen. Für diesen Fall haben wir ein Muster für eine Arbeitgeberbescheinigung entwickelt.
Bisher ist für alle Arbeitnehmer eine Ausnahme für den Hin- und Rückweg zur jeweiligen Arbeitsstätte vorgesehen, wenn er eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen kann. Sollten die Ausgangssperren verschärft werden und nicht mehr alle Tätigkeiten von Ausnahmen umfasst sein, wird das Muster entsprechend angepasst. Standartmäßig hinterlegt ist die Formulierung, „unser Betrieb ist ein Unternehmen der Papier- und Verpackungsindustrie". Dies kann durch Sie angepasst werden.
Muster Arbeitgeberbestaetigung bei Ausgangssperren zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus
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