Seit dem 1. September 2020 konnten Verlage und Buchhandlungen im Rahmen des für den Kultur- und Medienbereich aufgelegten Rettungspakets „NEUSTART KULTUR“ staatliche Zuschüsse beantragen. Nun wurde die Antragsfrist bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Die Antragstellung erfolgt nach wie vor über die Online-Plattform des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, da dieser für die gesamte Abwicklung des Programms verantwortlich ist.
Jens Meyer
Geschäftsführung
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Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
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