Viele Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld (Kug) waren ursprünglich bis zum Jahresende 2020 befristet. Die meisten Regelungen wurden zwischenzeitlich verlängert oder sind kurz vor der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Betroffen sind zwei Verordnungen und ein Gesetz, es gelten unterschiedliche Fristen. Die Lage ist also nicht ganz so übersichtlich. Nachstehend erhalten Sie hierzu eine Infografik , die auf einem Zeitstrahl aufbaut.