Seit dem 1. Juli 2020 gelten die reduzierten Mehrwertsteuersätze von 16 Prozent (regulärer Steuersatz) bzw. 5 Prozent (ermäßigter Steuersatz). Da mit der Steuerreduzierung Anwendungsfragen entstehen, die einer Klärung bedürfen, hat der bvdm seinen Fragen- und Antwortenkatalog (siehe Anlage) aktualisiert. Dieser enthält nun vier Praxisfälle, die in den vergangenen zwei Wochen an den bvdm herangetragen wurden und die sich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Gewerbemietzahlungen, Abonnements und Lagerfertigungen beschäftigen. Die Ausführungen sind als eine Hilfestellung im Umgang mit der befristeten Umsatzsteuersenkung zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2020 zu bewerten.
Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung
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