21. Januar 2021 | Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung ist am 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Seit dem 1. Januar wird die EU-Restrukturierungsrichtlinie in nationales Gesetz umgesetzt. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei Unternehmenssanierungen außerhalb der Insolvenz gelten, werden im Online-Event erläutert.